Lexikon -Höhere Gewalt
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.